Gebäudeenergieberatung

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Energieausweis

Der Energieausweis enthält folgende Informationen

Der Energieausweis bewertet die Energieverluste der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, sowiedie CO2 Emissionen.

Er beinhaltet Modernisierungstipps zur Gebäudesubstanz (Keller-, Dach- und Wanddämmung), Heizung und Warmwasserbereitung.

Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.


Wer benötigt einen Energieausweis?

Jeder Gebäudeeigentümer der seine Immobilie verkauft oder vermietet (Mieterwechsel) muss einen Energieausweis vorlegen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und weder neu vermietet noch verkauft, benötigt dieses Dokument nicht. Der Energiepass enthält grundlegende Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht vor Abschluss eines Kauf bzw. Mietvertrages sich von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Der Energieausweis hat erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mietobjekte.


Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie). Ziel dieser Richtlinie ist es, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Energieverbrauch sowie die Emission von Treibhausgasen im Gebäudebereich zu reduzieren. (Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgase nach dem Kyoto-Protokoll)


Was bedeutet Primärenergiebedarf?
Jährlicher Gesamtbedarf an nicht erneuerbarer Energie (inkl. Aufwand für Gewinnung, Aufbereitung und Transport der Energieträger.


Energieausweis nach Bedarfswerten
Berechnung der Energieeffizienz ausgehend von der Qualität und Ausführung der Komponenten Gebäudeteile, Heizung, usw., unabhängig vom Verhalten des Nutzers.
Modernisierungshinweise: Objektspezifische Empfehlungen
Kosten: Relativ aufwändige Erstellung, potenziell teurer als der Energieausweis nach Verbrauchswerten.
Gültigkeit: 10 Jahre

Energieausweis nach Verbrauchswerten
Berechnung der Energieeffizienz ausgehend von der Heizkostenabrechnung, abhängig vom Verhalten des (letzten) Nutzers.
Modernisierungshinweise: Allgemeine Empfehlungen in Form von Checklisten.
Kosten: Potenziell günstiger als der Energieausweis nach Bedarfswerten.
Gültigkeit: 10 Jahre

Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.


Was bringt der Energieausweis?
Für alle Hauseigentümer ist diese Verpflichtung ein Anreiz, ihre Gebäude energetisch auf dem neusten Stand der Bau- und Haustechnik zu halten.

Ein sparsames und fachgerecht saniertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber einem nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch haben und wird den Wert der Liegenschaft steigern bzw. erhalten.

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